News

News


Blitzlicht Juni 2019

Mittwoch, 12. Juni 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
eine grundstücksverwaltende Gesellschaft, die nur kraft ihrer Rechtsform der
Gewerbesteuer unterliegt, kann die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in Anspruch
nehmen. Dies gilt auch dann, wenn sie an einer grundstücksverwaltenden, nicht
gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist..