Sehr geehrte Damen und Herren,
das Abzugsverbot der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gilt nur für den
tatsächlichen Schuldner der Steuer. Hingegen kann der Veräußerer eines
Mitunternehmeranteils, der sich vertraglich zur Übernahme der Gewerbesteuer
verpflichtet, diese als Veräußerungskosten abziehen...