Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufwendungen für Herrenabende können unter bestimmten Voraussetzungen
als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf
entschieden..
Montag, 1. April 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufwendungen für Herrenabende können unter bestimmten Voraussetzungen
als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf
entschieden..